Veröffentlichung bzw. Verkündung des MoMiG am 28. Oktober 2008 erfolgt

Liebe Leser,

wie in einer Antwort auf einen meiner Artikel, dies habe ich auch noch einmal recherchiert, ist genau einen Tag nach meinem Artikel dann doch die Veröffentlichung und Verkündung des MoMiG erfolgt. Damit ist nun doch noch kurzfristig die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH im November möglich.

Allerdings hatte ich am Freitag einen Anruf nunmehr neuer Mandantschaft erhalten, die schon auf der Suche nach einem Notar zur Beglaubigung gewesen sind. Die aufgesuchten Notare konnten aber noch nicht weiterhelfen und sind in den nächsten Monaten erst auf einer Fortbildung zur Mini GmbH. Dies zumindest alles aus dem Bericht meiner Mandantschaft. Der erfolgreiche Gang zum Notar kann sich damit auch noch in die Länge ziehen, dies nur um hier nun nicht den interessierten Leser schon in große Hoffnungen schwelgen zu lassen.

Euer RA TR

weitere Informationen hier:

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Autor: Torsten
Datum: Samstag, 1. November 2008 17:12
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4 Kommentare

  1. 1

    Hallo, habe mit großem Interesse das ganze Thema verfolgt, da ich für mich derzeit auch am überlegen bin, eine UG zu gründen. Ich habe vor, in nächster Zeit die ein oder andere Internetseite ins Netz zu stellen. (Bitte nicht falsch verstehen, habe nicht vor, irgendwelcher Pornos, rechtsextremes oder abzockerisches zu machen). Ich möchte Seiten ins Netz stellen, mit informellem Charakter, und damit versuchen Geld zu verdienen(eventl. durch Firmen, die sich auf meinen Seiten eintragen). Wie gesagt, keine Abzocke oder so.

    Ich habe lediglich etwas “Angst” die Seiten ins Netz zu stellen, da man ja immer wieder von “Abmahnwellen” usw. hört. Ich möchte nicht, wegen so etwas auf einmal vor einem Schuldenberg sitzen, nur weil mich irgendein findiger Anwalt auf ein horente Summer verklagt und am Schluß wegen einer Gesetzesklausel auch noch Recht bekommt.
    Aus diesem Grund habe ich mir überlegt eine UG zu gründen. Sollte nun tatsächlich so ein Fall eintreffen, dann schließe ich eben meine Firma wieder, habe aber privat kein Geld(außer den Gründungskosten) verloren.

    Liege ich damit richtig, oder wurde das durch das überarbeitete Insolvenzrecht ausgehebelt und ich bin doch privat haftbar???

    Wäre superglücklich, wenn mir auf diese Antwort jemand Auskunft geben könnte!!!

    Vielen Dank und viele Grüsse,
    Sebastian

  2. 2

    Hallo Sebastian

    zumindest die rechtlichen folgen evtl. aus dem Inhalt Deiner Web Presäntzen kannst Du vermeiden, indem Du im Impressum Deiner Seiten darauf verweist, was Sache ist.

    Ein guter Ansatz zeigt Dir der nachstehende Link auf:
    http://www.homepage-total.de/tipps/haftungsausschluss.php

    Ich hoffe, Dir etwas geholfen haben zu können ;)

    Greets Klaus

  3. Alexander J. Herbert
    Mittwoch, 26. November 2008 16:02
    3

    Hi question,

    schau doch in das Forum, evtl. wirst Du ja schnell fünding und wenn nicht, dann registriere Dich und und eröffne einen Beitrag oder Thread ;)

    Viel Erfolg - Alexander

  4. Alexander J. Herbert
    Mittwoch, 26. November 2008 16:09
    4

    Hi Sebastian

    zum Thema Internetrecht besteht bereits ein Thread im Forum. Schau doch einfach mal in jenes ein. Wo? Im Linken Menu hier oder unter: http://mini-gmbh-info.de/forum

    Alternativ gibt es ja noch einiges via google & co zu finden - doch schau einfach vorher mal ins Forum, hier wird schnell geantwortet ;)

    Grüße Alex