Freitag, 27. Juni 2008 19:20
Die Entscheidung ist gefallen, auch wenn noch der zweite Durchgang im Bundesrat fehlt. Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen) tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Damit hat das Warten ein Ende: Die Mini-GmbH bzw. 1 Euro GmbH bzw. Unternehmergesellschaft kommt im November/Dezember. Sobald das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) in Kraft tritt kann jeder mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) beginnen.
Das MoMiG bringt eine in sich vollkommen geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Die folgenden großen Linien sollen die Reform bestimmen: Die Flexibilisierung und die Deregulierung auf der einen Seite und die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung einer GmbH und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.
Zu erwähnen ist hier die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als eine neue GmbH-Variante. Sie kommt ohne Mindeststammkapital aus und erleichtert deshalb die Gründungen zusätzlich. Wegen der flexibelen und billigen Möglichkeit der Gründung einer solchen GmbH-Variante für alle kleineren Existenzgründern mit einem Mindestkapital von zunächst einem Euro, wird das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro liegen.
Wie kann ich demnächst eine Mini-GmbH, richtig Unternehmergesellschaft genannt, gründen?
Erforderlich ist ein beglaubigter Gesellschaftervertrag, eine Handelsregistereintragung und ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers der Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH/1Euro GmbH) sowie eine Liste der Gesellschafter. Nicht zu vergessen ist natürlich nicht die zunächst symbolische Stammeinlage von 1 €.
Im Gegensatz zur normalen GmbH ist jedoch hier auf bestimmte Dinge zu achten!
Zur Anmeldung darf nicht einfach irgendein Gesellschaftervertrag genutzt werden. Vielmehr wird es für die Unternehmergesellschaft bzw. die Mini-GmbH oder 1 Euro GmbH eine Mustersatzung geben, die bzw. dessen Unterschiften von einem Notar zu beglaubigen sind. Gleiches gilt für das Formular zur Handelsregistereintragung. Jedoch ist hier keine Beglaubigung erforderlich. Der Anmeldung ist jedoch neben der allgemeinen Vertretungsregelung, was voraussichtlich Teil des Anmeldungsformulares sein wird, der Gesellschafterbeschluss beizufügen.
Die Gündungskosten werden sehr wahrscheinlich bei ungefähr 130,00 Euro liegen, davon entfallen ca. 30,00 Euro auf die Beglaubigung des Notars und weitere 100,00 Euro auf die Handelsregistereintragung.
Jedoch sollte bei der Gründung nicht nur auf die Kosten geachtet werden, sondern auch auf das rechtssichere Auftreten des Unternehmens als Unternehmergesellschaft - Mini-Gmbh - 1 Euro GmbH. Denn es lauern viele Gefahren im Rechtsverkehr, vor allem wenn man sich des World Wide Webs bedient!
Die Fehler beginnen schon häufig bei der Namensgebung an über die Verwendung missbräuchlicher oder widersprüchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen und enden bei einem Internetauftritt mit falscher Widerrufs- oder Rückgabebelehrung bis hin zum nicht ordnungsgemäßen Impressum.
(Autor: RA TR)
Mini-GmbH-Info wird sie auf dem Laufenden halten.