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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH ab 1. November 2008 möglich

Sonntag, 26. Oktober 2008 11:15

Es ist jetzt endlich angeblich soweit. Der Bundespräsident soll das MoMiG (Modernisierungs- & Missbrauchsgesetz Gesetz) unterzeichnet haben. Mit der Ausfertigung sollte es dann diesen Monat auch noch durch Veröffentlichung in den Deutschen Gesetzblättern  verkündet werden. Damit kann dann eigentlich ab November 2008 eine Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH, richtig Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.

Es besteht somit nun hiermit bei der Mini GmbH mit einem Mindestkapital von einem Euro die Möglichkeit, eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorzunehmen. Bei Gründung ist jedoch einiges zu beachten, nämlich die Notwendigkeit folgender Unterlagen, die im Allgemeinen auch als Mini GmbH Gründungsset bzw. Starterpack bezeichnet werden.

1. ein Gesellschaftsvertrag für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).

2. einer Handelsregisterintragung für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).

3. die Bestellung eines Geschäftsführers für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei hier nur noch ein Geschäftsführer bestellt werden kann.

4. eine Liste der Gesellschafter für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei es sich um eine 1 Personen und Mehrpersonen Gesellschaft, hier wohl aber maximal drei Gesellschafter, handeln kann.


Entgegen der verbreiteten Meinung ist jedoch ein Businessplan oder die Einholung einer fachkundigen Stellungnahme für die für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) nicht notwendig, jedoch der Gang zum Notar, die Eintragung im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung und das Vorliegen der Stammeinlage von wenigstens 1 Euro.

Bei der Gründung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), bei der das Stammkapital 1 Euro betragen kann, ergeben sich unter Zugrundelegung eines Stammkapitals von 1 Euro und Verwendung des Gründungsprotokolls sehr wahrscheinlich folgende Kosten,

Notarkosten:

- Beurkundung des Gesellschaftsvertrages

bei der Ein-Personen UG (haftungsbeschränkt) 20 Euro

bei der Mehr-Personen UG (haftungsbeschränkt) 30 Euro

- Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung ca. 10 bis 15 Euro

- Auslagen ca. 35 Euro

- plus 19 % Mehrwertsteuer

Ohne Gründungsprotokoll liegen die Kosten für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) genauso hoch wie bei der GmbH ohne Gründungsprotokoll.

Die Gebühr für die Eintragung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister beträgt um die

ca. 100Euro.

Hinzu kommen hier noch Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung der Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) im Bundesanzeiger und evtl. in weiteren Bekanntmachungsblättern.

Hier sollten pro Veröffentlichung ein Betrag in der Größenordnung von 100 Euro bis 300 Euro eingeplant werden. In dieser Berechnung sind die Kosten für eine weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar, für die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung von einem Anwalt, etwa für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer noch nicht enthalten.

Möglich ist auch der Kauf von schon bestehenden Mini GmbHs / 1 Euro GmbHs / Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) / UGs (haftungsbeschränkt), bei dessen Kauf nachher allerdings auch noch einmal Notarkosten für die Änderung des bis dahin eingetragenen Geschäftsführers beim Handelsregister anfallen.

Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm

Nachtrag: In Kürze sind hier ein “Mini-Starterpack zur Mini GmbH” mit Formularen und einer Checkliste, ein “Starterpack zur Mini GmbH”, wie Starterpaket, jedoch mit Ausfüllhilfen, Infos zur Unternehmergesellschaft mit Vergleich zur Limited und zur GmbH, Standard Individual Gesellschaftervertragsformular, Standard Allgemeine Geschäftsbedingungen Formular, Informationen zur Widerrufsbelehrung und zum Impressum, sowie “Einzelformulare zur Mini GmbH” erhältlich und der “Erwerb einer schon gegründeteten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” sowie die “Übernahme einer Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” möglich.

Thema: Mini-GmbH Allgemein | Kommentare (2) | Autor: Torsten

UPDATE: Mini-GmbH kommt im Oktober/November

Freitag, 27. Juni 2008 19:20

Die Entscheidung ist gefallen, auch wenn noch der zweite Durchgang im Bundesrat fehlt. Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen) tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Damit hat das Warten ein Ende: Die Mini-GmbH bzw. 1 Euro GmbH bzw. Unternehmergesellschaft kommt im November/Dezember. Sobald das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) in Kraft tritt kann jeder mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) beginnen.

Das MoMiG bringt eine in sich vollkommen geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Die folgenden großen Linien sollen die Reform bestimmen: Die Flexibilisierung und die Deregulierung auf der einen Seite und die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung einer GmbH und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Zu erwähnen ist hier die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als eine neue GmbH-Variante. Sie kommt ohne Mindeststammkapital aus und erleichtert deshalb die Gründungen zusätzlich. Wegen der flexibelen und billigen Möglichkeit der Gründung einer solchen GmbH-Variante für alle kleineren Existenzgründern mit einem Mindestkapital von zunächst einem Euro, wird das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro liegen.

Wie kann ich demnächst eine Mini-GmbH, richtig Unternehmergesellschaft genannt, gründen?

Erforderlich ist ein beglaubigter Gesellschaftervertrag, eine Handelsregistereintragung und ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers der Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH/1Euro GmbH) sowie eine Liste der Gesellschafter. Nicht zu vergessen ist natürlich nicht die zunächst symbolische Stammeinlage von 1 €.

Im Gegensatz zur normalen GmbH ist jedoch hier auf bestimmte Dinge zu achten!

Zur Anmeldung darf nicht einfach irgendein Gesellschaftervertrag genutzt werden. Vielmehr wird es für die Unternehmergesellschaft bzw. die Mini-GmbH oder 1 Euro GmbH eine Mustersatzung geben, die bzw. dessen Unterschiften von einem Notar zu beglaubigen sind. Gleiches gilt für das Formular zur Handelsregistereintragung. Jedoch ist hier keine Beglaubigung erforderlich. Der Anmeldung ist jedoch neben der allgemeinen Vertretungsregelung, was voraussichtlich Teil des Anmeldungsformulares sein wird, der Gesellschafterbeschluss beizufügen.

Die Gündungskosten werden sehr wahrscheinlich bei ungefähr 130,00 Euro liegen, davon entfallen ca. 30,00 Euro auf die Beglaubigung des Notars und weitere 100,00 Euro auf die Handelsregistereintragung.

Jedoch sollte bei der Gründung nicht nur auf die Kosten geachtet werden, sondern auch auf das rechtssichere Auftreten des Unternehmens als Unternehmergesellschaft - Mini-Gmbh - 1 Euro GmbH. Denn es lauern viele Gefahren im Rechtsverkehr, vor allem wenn man sich des World Wide Webs bedient!

Die Fehler beginnen schon häufig bei der Namensgebung an über die Verwendung missbräuchlicher oder widersprüchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen und enden bei einem Internetauftritt mit falscher Widerrufs- oder Rückgabebelehrung bis hin zum nicht ordnungsgemäßen Impressum.

(Autor: RA TR)

Mini-GmbH-Info wird sie auf dem Laufenden halten.

Thema: Updates - Mini GmbH | Kommentare (3) | Autor: admin