Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH ab 1. November 2008 möglich
Sonntag, 26. Oktober 2008 11:15
Es ist jetzt endlich angeblich soweit. Der Bundespräsident soll das MoMiG (Modernisierungs- & Missbrauchsgesetz Gesetz) unterzeichnet haben. Mit der Ausfertigung sollte es dann diesen Monat auch noch durch Veröffentlichung in den Deutschen Gesetzblättern verkündet werden. Damit kann dann eigentlich ab November 2008 eine Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH, richtig Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.
Es besteht somit nun hiermit bei der Mini GmbH mit einem Mindestkapital von einem Euro die Möglichkeit, eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorzunehmen. Bei Gründung ist jedoch einiges zu beachten, nämlich die Notwendigkeit folgender Unterlagen, die im Allgemeinen auch als Mini GmbH Gründungsset bzw. Starterpack bezeichnet werden.
1. ein Gesellschaftsvertrag für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).
2. einer Handelsregisterintragung für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).
3. die Bestellung eines Geschäftsführers für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei hier nur noch ein Geschäftsführer bestellt werden kann.
4. eine Liste der Gesellschafter für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei es sich um eine 1 Personen und Mehrpersonen Gesellschaft, hier wohl aber maximal drei Gesellschafter, handeln kann.
Entgegen der verbreiteten Meinung ist jedoch ein Businessplan oder die Einholung einer fachkundigen Stellungnahme für die für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) nicht notwendig, jedoch der Gang zum Notar, die Eintragung im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung und das Vorliegen der Stammeinlage von wenigstens 1 Euro.
Bei der Gründung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), bei der das Stammkapital 1 Euro betragen kann, ergeben sich unter Zugrundelegung eines Stammkapitals von 1 Euro und Verwendung des Gründungsprotokolls sehr wahrscheinlich folgende Kosten,
Notarkosten:
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
bei der Ein-Personen UG (haftungsbeschränkt) 20 Euro
bei der Mehr-Personen UG (haftungsbeschränkt) 30 Euro
- Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung ca. 10 bis 15 Euro
- Auslagen ca. 35 Euro
- plus 19 % Mehrwertsteuer
Ohne Gründungsprotokoll liegen die Kosten für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) genauso hoch wie bei der GmbH ohne Gründungsprotokoll.
Die Gebühr für die Eintragung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister beträgt um die
ca. 100Euro.
Hinzu kommen hier noch Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung der Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) im Bundesanzeiger und evtl. in weiteren Bekanntmachungsblättern.
Hier sollten pro Veröffentlichung ein Betrag in der Größenordnung von 100 Euro bis 300 Euro eingeplant werden. In dieser Berechnung sind die Kosten für eine weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar, für die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung von einem Anwalt, etwa für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer noch nicht enthalten.
Möglich ist auch der Kauf von schon bestehenden Mini GmbHs / 1 Euro GmbHs / Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) / UGs (haftungsbeschränkt), bei dessen Kauf nachher allerdings auch noch einmal Notarkosten für die Änderung des bis dahin eingetragenen Geschäftsführers beim Handelsregister anfallen.
Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm
Nachtrag: In Kürze sind hier ein “Mini-Starterpack zur Mini GmbH” mit Formularen und einer Checkliste, ein “Starterpack zur Mini GmbH”, wie Starterpaket, jedoch mit Ausfüllhilfen, Infos zur Unternehmergesellschaft mit Vergleich zur Limited und zur GmbH, Standard Individual Gesellschaftervertragsformular, Standard Allgemeine Geschäftsbedingungen Formular, Informationen zur Widerrufsbelehrung und zum Impressum, sowie “Einzelformulare zur Mini GmbH” erhältlich und der “Erwerb einer schon gegründeteten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” sowie die “Übernahme einer Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” möglich.
Thema: Mini-GmbH Allgemein | Kommentare (2) | Autor: Torsten