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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH ab 1. November 2008 möglich

Sonntag, 26. Oktober 2008 11:15

Es ist jetzt endlich angeblich soweit. Der Bundespräsident soll das MoMiG (Modernisierungs- & Missbrauchsgesetz Gesetz) unterzeichnet haben. Mit der Ausfertigung sollte es dann diesen Monat auch noch durch Veröffentlichung in den Deutschen Gesetzblättern  verkündet werden. Damit kann dann eigentlich ab November 2008 eine Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH, richtig Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.

Es besteht somit nun hiermit bei der Mini GmbH mit einem Mindestkapital von einem Euro die Möglichkeit, eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorzunehmen. Bei Gründung ist jedoch einiges zu beachten, nämlich die Notwendigkeit folgender Unterlagen, die im Allgemeinen auch als Mini GmbH Gründungsset bzw. Starterpack bezeichnet werden.

1. ein Gesellschaftsvertrag für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).

2. einer Handelsregisterintragung für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt).

3. die Bestellung eines Geschäftsführers für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei hier nur noch ein Geschäftsführer bestellt werden kann.

4. eine Liste der Gesellschafter für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), wobei es sich um eine 1 Personen und Mehrpersonen Gesellschaft, hier wohl aber maximal drei Gesellschafter, handeln kann.


Entgegen der verbreiteten Meinung ist jedoch ein Businessplan oder die Einholung einer fachkundigen Stellungnahme für die für die Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) nicht notwendig, jedoch der Gang zum Notar, die Eintragung im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung und das Vorliegen der Stammeinlage von wenigstens 1 Euro.

Bei der Gründung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt), bei der das Stammkapital 1 Euro betragen kann, ergeben sich unter Zugrundelegung eines Stammkapitals von 1 Euro und Verwendung des Gründungsprotokolls sehr wahrscheinlich folgende Kosten,

Notarkosten:

- Beurkundung des Gesellschaftsvertrages

bei der Ein-Personen UG (haftungsbeschränkt) 20 Euro

bei der Mehr-Personen UG (haftungsbeschränkt) 30 Euro

- Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung ca. 10 bis 15 Euro

- Auslagen ca. 35 Euro

- plus 19 % Mehrwertsteuer

Ohne Gründungsprotokoll liegen die Kosten für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) genauso hoch wie bei der GmbH ohne Gründungsprotokoll.

Die Gebühr für die Eintragung einer Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister beträgt um die

ca. 100Euro.

Hinzu kommen hier noch Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung der Mini GmbH / 1 Euro GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt) im Bundesanzeiger und evtl. in weiteren Bekanntmachungsblättern.

Hier sollten pro Veröffentlichung ein Betrag in der Größenordnung von 100 Euro bis 300 Euro eingeplant werden. In dieser Berechnung sind die Kosten für eine weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar, für die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung von einem Anwalt, etwa für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer noch nicht enthalten.

Möglich ist auch der Kauf von schon bestehenden Mini GmbHs / 1 Euro GmbHs / Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) / UGs (haftungsbeschränkt), bei dessen Kauf nachher allerdings auch noch einmal Notarkosten für die Änderung des bis dahin eingetragenen Geschäftsführers beim Handelsregister anfallen.

Autor: Rechtsanwalt Torsten Ramm

Nachtrag: In Kürze sind hier ein “Mini-Starterpack zur Mini GmbH” mit Formularen und einer Checkliste, ein “Starterpack zur Mini GmbH”, wie Starterpaket, jedoch mit Ausfüllhilfen, Infos zur Unternehmergesellschaft mit Vergleich zur Limited und zur GmbH, Standard Individual Gesellschaftervertragsformular, Standard Allgemeine Geschäftsbedingungen Formular, Informationen zur Widerrufsbelehrung und zum Impressum, sowie “Einzelformulare zur Mini GmbH” erhältlich und der “Erwerb einer schon gegründeteten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” sowie die “Übernahme einer Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” möglich.

Thema: Mini-GmbH Allgemein | Kommentare (2) | Autor: Torsten

Einführung der Unternehmergesellschaft kann sich noch verzögern

Mittwoch, 17. September 2008 20:00

Die Einführung der Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt - (UG) bzw. der Mini GmbH oder 1 Euro GmbH wird sich sehr wahrscheinlich doch noch verzögern, auch wenn der Bundesrat am 19. September 2008 die Einführung der Unternehmergesellschaft bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH gebilligt hat. Es war zwar Oktober bzw. November 2008 als Richtschnur gesetzt, jedoch mahlen die Mühlen der Gesetzgebung bekanntlich immer länger als geplant. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass man vielleicht erst mit Beginn des nächsten Jahres eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen kann. Dennoch sollte nicht der Mut verloren gehen. Die Einführung der Mini GmbH bzw. der 1 Euro GmbH wird auf jeden Fall erfolgen.

Thema: Mini-GmbH Allgemein | Kommentare (14) | Autor: Torsten

UPDATE: Mini-GmbH kommt im Oktober/November

Freitag, 27. Juni 2008 19:20

Die Entscheidung ist gefallen, auch wenn noch der zweite Durchgang im Bundesrat fehlt. Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen) tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Damit hat das Warten ein Ende: Die Mini-GmbH bzw. 1 Euro GmbH bzw. Unternehmergesellschaft kommt im November/Dezember. Sobald das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) in Kraft tritt kann jeder mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) beginnen.

Das MoMiG bringt eine in sich vollkommen geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Die folgenden großen Linien sollen die Reform bestimmen: Die Flexibilisierung und die Deregulierung auf der einen Seite und die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung einer GmbH und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Zu erwähnen ist hier die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als eine neue GmbH-Variante. Sie kommt ohne Mindeststammkapital aus und erleichtert deshalb die Gründungen zusätzlich. Wegen der flexibelen und billigen Möglichkeit der Gründung einer solchen GmbH-Variante für alle kleineren Existenzgründern mit einem Mindestkapital von zunächst einem Euro, wird das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro liegen.

Wie kann ich demnächst eine Mini-GmbH, richtig Unternehmergesellschaft genannt, gründen?

Erforderlich ist ein beglaubigter Gesellschaftervertrag, eine Handelsregistereintragung und ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers der Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH/1Euro GmbH) sowie eine Liste der Gesellschafter. Nicht zu vergessen ist natürlich nicht die zunächst symbolische Stammeinlage von 1 €.

Im Gegensatz zur normalen GmbH ist jedoch hier auf bestimmte Dinge zu achten!

Zur Anmeldung darf nicht einfach irgendein Gesellschaftervertrag genutzt werden. Vielmehr wird es für die Unternehmergesellschaft bzw. die Mini-GmbH oder 1 Euro GmbH eine Mustersatzung geben, die bzw. dessen Unterschiften von einem Notar zu beglaubigen sind. Gleiches gilt für das Formular zur Handelsregistereintragung. Jedoch ist hier keine Beglaubigung erforderlich. Der Anmeldung ist jedoch neben der allgemeinen Vertretungsregelung, was voraussichtlich Teil des Anmeldungsformulares sein wird, der Gesellschafterbeschluss beizufügen.

Die Gündungskosten werden sehr wahrscheinlich bei ungefähr 130,00 Euro liegen, davon entfallen ca. 30,00 Euro auf die Beglaubigung des Notars und weitere 100,00 Euro auf die Handelsregistereintragung.

Jedoch sollte bei der Gründung nicht nur auf die Kosten geachtet werden, sondern auch auf das rechtssichere Auftreten des Unternehmens als Unternehmergesellschaft - Mini-Gmbh - 1 Euro GmbH. Denn es lauern viele Gefahren im Rechtsverkehr, vor allem wenn man sich des World Wide Webs bedient!

Die Fehler beginnen schon häufig bei der Namensgebung an über die Verwendung missbräuchlicher oder widersprüchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen und enden bei einem Internetauftritt mit falscher Widerrufs- oder Rückgabebelehrung bis hin zum nicht ordnungsgemäßen Impressum.

(Autor: RA TR)

Mini-GmbH-Info wird sie auf dem Laufenden halten.

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Einfach und schnell eine Mini-GmbH gründen

Dienstag, 17. Juni 2008 19:12

Mit einem Euro Startkapital können Existenzgründer jetzt eine Mini-GmbH gründen.Wer ein Unternehmen gründen will, kann dies neuerdings schon mit einem Startkapital von einem Euro tun. Die neue Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Mini-GmbH, also eine kleine Schwester der regulären Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Für die klassische GmbH ist ein Startkapital von 25.000 Euro notwendig. Der Bundestag verabschiedete die Gesetze für die Ein-Euro-GmbH am 24. Juni 2008 .Die so genannte Mini-GmbH soll demnach voraussichtlich ab November gründbar sein. Der Einstieg in die Selbstständigkeit soll so einfacher und dynamischer werden.

Die „Ein-Euro-GmbH“ ist eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Die Bundesregierung hat ein Starterpaket mit Vordrucken und Musterverträgen zusammengestellt, die nur noch vom Notar beglaubigt werden müssen. Insgesamt bleiben die Kosten für die Gründung einer Unternehmergesellschaft so unter 150 Euro, inklusive Eintrag ins Handelsregister.

Ein höheres Kapital soll auch in einer 1-Euro-GmbH langfristig angestrebt werden. Aus der Mini-GmbH muss jährlich ein Viertel des Gewinns im Unternehmen bleiben bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Dann kann die Unternehmergesellschaft in eine die traditionelle GmbH umgewandelt werden.

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Neue Regeln für Insolvenz (Mini-GmbH)

Sonntag, 15. Juni 2008 19:19

Für den Fall einer Insolvenz gibt es bei der Unternehmergesellschaft eine besondere Regel, um so genannte Firmenbestattungen zu verhindern, bei denen die Unternehmer versuchen, zuerst ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Jeder Gesellschafter der Ein-Euro-GmbH ist nun verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn ein Gesellschafter dem Unternehmen einen Kredit gewährt hat und diesen kurz vor der Insolvenz zurückzahlen lässt, haftet er damit ein Jahr lang für Forderungen von Gläubigern.

Die Mini-GmbH soll eine deutsche Alternative zur britischen Limited (Ltd.) sein. In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 40.000 Unternehmen der Rechtsform Ltd. Für diese sind die gesetzlichen Anforderungen und das Startkapital ebenfalls gering. Die Ein-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf diese Rechtsform bietet den Vorteil, dass die Gesellschaft nach deutschem Recht und gilt nicht in Groß-Britannien angemeldet werden muss.

Der Beschluss für die Mini-GmbH ist die größte Änderung der Rechtsform GmbH seit ihrer Gründung vor mehr als 100 Jahren. Ursprünglich wollte die Regierung für die traditionelle GmbH das Stammkapital von 25.000 auf 10.000 Euro heruntersetzen, entschied sich dann aber für die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft.

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Die neue Mini GmbH (1 Euro GmbH)

Sonntag, 15. Juli 2007 19:16

Seit dem 23. Mai diesen Jahres ist es beschlossene Sache: die Mini-GmbH kommt! Demnach soll eine GmbH Gründung ab Mitte 2008 mit einem symbolischen Stammkapital von einem Euro möglich sein. Die neue Rechtsform wird „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ genannt. Als Grund für diese Entscheidung nannte Justizministerin Brigitte Zypries die ständig steigende Konkurrenz für deutsche Gesellschaften durch die englische Rechtsform der Limited (Ltd.), die im Gegensatz zur deutschen GmbH schon lange mit einem besonders niedrigen Stammkapital glänzt und vor allem bei Internet Startup’s und Kleinunternehmern, häufig auch im Bereich Franchising, beliebt ist. Mit dem verabschiedeten “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen” plant die Bundesregierung eine Modernisierung des GmbH-Rechts, dass seit mehr als 100 Jahren besteht.

Die Mini-GmbH soll gleichzeitig auch als Gegenmodell zur Limited gesehen werden und dem spürbaren Rückgang von Unternehmensgründungen entgegen wirken. Stellt sich nur noch die Frage, ob sie wirklich hält, was sie verspricht, denn beim zweiten Blick auf das Vorhaben kristallisieren sich eine ganze Reihe von Nachteilen heraus. Aufgrund der Herabsetzung des Stammkapitals ist die Mini-GmbH genau derselben Kritik ausgesetzt wie die Limited. Dies bedeutet, dass die dortigen Schwächen und Umstände nicht umfassend betrachtet wurden.
Es gäbe den so genannten “gläsernen Unternehmer”, der Behörden und Ämtern ständige Einblicke in seine Geschäfte und damit natürlich auch in seine Entscheidungen zu geben hat. Stellt sich auch die Frage nach dem Datenschutz, die wohl noch für viele Sitzungen der Bundesregierung sorgen wird, da fast keinerlei Diskretion gewährleistet ist. Außerdem bleibt offen, wie mit Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten sowie mit Eigenkapital ersetzenden Darlehen verfahren wird. Um langsam Eigenkapital aufzubauen, soll die Gesellschaft zudem verpflichtet werden, jeweils ein Viertel des Gewinns zurückzustellen, was ein Überleben gerade am Anfang sehr erschwert.

Die Mini-GmbH steht also einerseits für komplette Kontrolle durch die Finanzverwaltung, bringt aber auch einige Vorteile mit sich. Zum Beispiel wird der Gang zum Notar bezüglich notariellen Beurkundungen für viele GmbH-Gründungen zukünftig nicht mehr notwendig sein, was natürlich wiederum schlechte Zeiten für Notare bedeutet. Allerdings geht dies nur dann, wenn man das “Gründungsset” und die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung übernimmt. Nur noch eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften ist erforderlich, damit eine Identifizierung der Gesellschafter möglich ist. Wochen vergingen bisher, bevor Anmeldung und Genehmigung abgeschlossen waren. Nun bedarf dies theoretisch nur noch einen Tag. Die Unternehmensgründung wird dadurch stark vereinfacht und vor allem beschleunigt. Durch die geringe Stammeinlage von nur einem Euro anstatt vorherigen 100, ist eine Flexibilisierung gegeben, die einen idealen Ausgangspunkt für die Geschäftsanteile darstellt, die künftig viel leichter aufgeteilt, zusammengelegt und sogar einzeln oder zu mehreren an Dritte übertragen werden können.
Durch die zwangsweise Rückstellung von Unternehmensgewinnen soll der Weg der neuen Kleinstunternehmer schrittweise in eine echte GmbH führen, für die nach der GmbH-Reform nur noch 10.000 Euro Mindestkapital erforderlich ist.

Man trägt mit dieser Änderung des schon etwas angestaubten GmbH-Rechts einigen neuen Entwicklungen Rechnung. Durch den schon lange währenden Internetboom ist Unternehmertum ohne Fabrikation und Angestellte möglich geworden. Da gerade im Schnellkommunikationsmedium Internet die Dynamik eine entscheidende Rolle spielt ist eine vereinfachte und beschleunigte Unternehmensgründung im deutschen Wirtschaftsrecht unabdingbar geworden. Zudem führt die hohe Arbeitslosenquote hierzulande zu einer in der Vergangenheit undenkbaren Bewegung in der Gesellschaft. Denn direkt von der Arbeitslosigkeit in eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zu starten war vor relativ kurzer Zeit noch ein eher seltenes Phänomen. Heute nutzt eine breite Masse die sich bietenden Möglichkeiten und schreckt dabei nicht vor Innovationen zurück. Die Möglichkeit ohne eigenes Kapital in die Selbstständigkeit zu starten, ohne privat dafür zu haften war unter diesen veränderten Rahmenbedingungen ein absolut notwendiger Schritt.

Es ist nicht nur für den deutschen Staat von Vorteil, wenn dadurch die massenhafte Abwanderung von Kleinstfirmen in englisches Recht sowie der grassierende Missbrauch in Form von „Briefkastenfirmen“ gebremst werden. Sowohl der Unternehmer, der nun keinen Firmensitz mehr in England nachweisen und auch keinen englischsprachigen Schriftverkehr mit den dortigen Behörden führen muss, als auch mögliche Gläubiger des Unternehmens, die nicht mehr befürchten müssen ihrem Geld im Ausland nachlaufen zu müssen, profitieren insofern von der Reform.
Ob man für diese Chancen das Risiko eingeht erst einmal für das ungeliebte Finanzamt mit sämtlichen Informationen geradestehen zu müssen, diese Abwägung muss natürlich jeder, der sich mit dem Gedanken ein Kleinstunternehmen zu gründen, selbst beantworten.
Die Bundesregierung sieht die Reform als Vereinfachung des bisherigen Rechts und als faire Chance quasi ohne Kapital in die Selbstständigkeit zu gelangen, Wirtschaftsliberale kritisieren die starken Kontrollen als weiteren Eingriff des Staates in die marktwirtschaftliche Entwicklung.
Da Unternehmer von Natur aus eine optimistische Einstellung mitbringen sollten, sollte man die Regulierungen möglicherweise nicht überbewerten, sich aber der zumindest in der Ansparphase des Mindestkapitals eingeschränkten unternehmerischen Freiheit jederzeit bewusst sein.

Links:

www.handelsblatt.com/…/_pv/_p/203990/_t/ft/_b/1268332/default.aspx/deutschland-bekommt-mini-gmbh.html

www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/391/115276/

www.basicthinking.de/blog/2007/05/25/der-knaller-die-1-euro-mini-gmbh-ist-nun-offiziell/

Thema: Mini GmbH Info | Kommentare (3) | Autor: admin