Einfach und schnell eine Mini-GmbH gründen
Wer ein Unternehmen gründen will, kann dies neuerdings schon mit einem Startkapital von einem Euro tun. Die neue Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Mini-GmbH, also eine kleine Schwester der regulären Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Für die klassische GmbH ist ein Startkapital von 25.000 Euro notwendig. Der Bundestag verabschiedete die Gesetze für die Ein-Euro-GmbH am 24. Juni 2008 .Die so genannte Mini-GmbH soll demnach voraussichtlich ab November gründbar sein. Der Einstieg in die Selbstständigkeit soll so einfacher und dynamischer werden.
Die „Ein-Euro-GmbH“ ist eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Die Bundesregierung hat ein Starterpaket mit Vordrucken und Musterverträgen zusammengestellt, die nur noch vom Notar beglaubigt werden müssen. Insgesamt bleiben die Kosten für die Gründung einer Unternehmergesellschaft so unter 150 Euro, inklusive Eintrag ins Handelsregister.
Ein höheres Kapital soll auch in einer 1-Euro-GmbH langfristig angestrebt werden. Aus der Mini-GmbH muss jährlich ein Viertel des Gewinns im Unternehmen bleiben bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Dann kann die Unternehmergesellschaft in eine die traditionelle GmbH umgewandelt werden.
weitere Informationen hier:
Mittwoch, 16. Juli 2008 15:22
Guten Tag,
wie bekommt man das Starterpaket für die Mini GmbH? Kann das Paket im Interent einsehen oder downloaden? Vielen herzlichen Dank für eine Rückantwort.
Gruss
Andreas Pfennig
Freitag, 18. Juli 2008 7:52
Wo kann man es downloaden?
Sonntag, 20. Juli 2008 22:27
In Kürze werden wir ein Starterpaket zur Verfügung stellen.
Montag, 21. Juli 2008 11:08
Hallo Admin,
bau doch mal bitte eine Newsletterfunktion, damit man automatisch eine Mail kriegt, wenn es das Starterpaket gibt!
Gruss
Thomas
Dienstag, 29. Juli 2008 18:13
Gesagt, getan! Den Newsletter gibt es bereits!
Tragt Euch einfach ein und Ihr werdet es als erste erfahren wenn wir das Starterpaket veröffentlichen.
Viele Grüße!
Donnerstag, 31. Juli 2008 13:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wäre auch an einem Newsletter und auch an diesem Starterpaket interessiert.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Servos
Freitag, 1. August 2008 14:28
Ich würde gerne etwas über den Unterschied (Vorteile, Nachteile) zwischen freiberuflicher Einzelunternehmung und der neuen Mini-GmbH erfahren, auch in Hinblick darauf, ob es sich lohnt, bis zum November zu warten, um sich gleich als Mini-GmbH anzumelden? Dank im voraus für Infos hierzu!
Viele Grüße,
Karin
Sonntag, 3. August 2008 23:02
Hallo Admin,
bitte das Startpaket auch für mich.
Danke
Güzel
Dienstag, 5. August 2008 11:47
Was nützt die 1€ Gmbh wenn ich nicht in der Lage bin 25% vom Jahres gewinn zurück zu legen um zur voll GmbH zu werden, was ja wohl an gestrebt wird.
Grundsätzlich finde ich es auch gut, aber ich selber habe ein sehr kleines Geschäft und kann un möglich 25% vom Gewinn dafür abzweigen.
Da kann ich besser so weiter machen wie bis her, ohne Stattliche Unterstützung.
Schade eigentlich, ich hatte schon Hoffnung!
Oder habe ich was volsch verstanden?
Mfg. Andreas
Mittwoch, 6. August 2008 19:39
An alle Interessenten für das Starterpack! Da das Gesetz bzgl. Gründungen von Mini-GmbHs (MoMiG) erst noch durch den Bundesrat muss und somit auf die Verkündung gewartet werden muss, gibt es leider noch kein offizielles Starterkit/-pack von dieser Seite. Ein offizielles Starterkit/-pack ist frühestens mit der Verkündung des Gesetzes möglich, da erst in diesem Fall bekannt wird, wie z.B. die Formulare für eine Anmeldung auszusehen haben.
Es ist jedoch geplant, vorab eine Art PreLaunch Starterkit zu erstellen und mit Update- oder Downloadrechten, wie auch immer, zur Verfügung zu stellen.
Das Vorabpaket wird sehr wahrscheinlich ab dem 01. September 2008 erhältlich sein.
MfG. Rechtsanwalt Torsten Ramm
Mittwoch, 6. August 2008 23:56
Sehr geehrte Karin,
ich kann und werde hier keine ausführliche Rechtsberatung geben, aber zu Ihrer Frage kann eines definitiv gesagt werden:
Bei einer normalen Einzelunternehmung sind Sie im Falle von Verbindlichkeiten Ihre Unternehmens oder Ihrer Firma gegenüber Ihren Gläubigern auch als Privatperson persönlich haftbar. Müssen Sie also bzgl. Ihres Gewerbes z.B. Insolvenz anmelden, so können sich die Gläubiger auch aus Ihrem privaten Vermögen befriedigen lassen.
Bei einer Unternehmergesellschaft (UG) - haftungsbeschränkt - bzw. umgangssprachlich Mini oder 1 Euro GmbH sind Sie für Schulden Ihres Unternehmens persönlich mit Ihrem privaten Vermögen prinzipiell nicht haftbar, außer Sie können nur Verträge abschließen, bei denen Voraussetzung für einen Abschluss sein sollte, dass Sie auch persönlich haften. Das ist bei einer Unternehmergesellschaft (UG) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH - genau wie bei einer richtigen GmbH.
MfG. Rechtsanwalt Torsten Ramm
Donnerstag, 7. August 2008 0:10
Sehr geehrter Herr Saturna,
wenn Sie es sich nicht leisten können, 25 Prozent Ihres Gewinnes aus einem Wirtschaftsjahr zur Seite zu legen, so ist dies sicherlich problematisch. Aber aus wirtschaftlicher Sicht sollte ein Unternehmer i.d.R. immer Rücklagen schaffen, um bei möglichen Tiefen der Geschäfte auch weiterhin am Markt bestehen zu können, vor allem wenn die Geschäfte einmal nicht so laufen!
Aber hier liegt genau der Knackpunkt! Wenn Sie keine Rücklagen bilden und Insolvenz anmelden, dann haften Sie als Privatperson auch immer mit Ihrem ganzen Privatvermögen gegeüber den Gläubigern Ihres Unternehmens oder Ihrer Firma.
Genau dies ist bei einer Unternehmergesellschaft (UG) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH -, wie bei der GmbH eben grds. nicht der Fall, sofern Sie nicht nur Geschäfte abschließen können, bei denen Ihre persönliche Haftung als Bürgschaft eingeschlossen sein soll.
Der Gesetzgeber hat hier versucht, den einzelnen Unternehmen entgegen zu kommen, die sich eine normale GmbH nicht leisten können. Allerdings mußte sie natürlich auch irgendwo die Grenzen zur Ansammlung eines Stammkapitals ziehen. Und dies sind nun einmal 25 Prozent des Jahresgewinnes einer Unternehmergesellschaft (UG) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH.
Als Alternative bliebe ja auch z.B. noch die Ltd., die aber wiederum trotz sehr geringen Einlagekapitals sehr viele andere Nachteile mit sich bringt. Dies fängt schon mit dem Sitz der Ltd. im Ausland an - auch wenn man mit ihr unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland umziehen kann. Problematisch ist auch eine Zweigstelle, da ein Gläubiger auch immer den Stammsitz der Ltd. verklagen kann, der grds. erst einmal in Groß Britannien liegt. Auf diese Weise kann der Gläubiger u.U. einfacher an einen vollstreckbaren Titel gegen das Unternehmen kommen.
Wenn man aber nun meint, sich eine deratige Unternhemergesellschaft (UG) - Mini GmbH - 1 Euro GmbH - nicht leisten zu können oder dies nicht möchte, dann kann man natürlich auch weiterhin als normaler Einzelunternehmer tätig sein, jedoch immer mit dem Problem der persönlichen Haftung.
MfG Rechtsanwalt Torsten Ramm
Freitag, 8. August 2008 14:11
Ist es dann auch gleichzeitig mit der Einführung der Mini GmbH möglich, eine Mini GmbH & Co. KG zu gründen?
MFG
Ralf
Sonntag, 10. August 2008 20:44
Habe ein Zeitungsbericht vorliegen wonach es seit dem 24.Juni möglich ist eine Mini GmbH zu gründen. Stimmt das?
Montag, 18. August 2008 9:57
Hallo,
also ich wollte im Herbst eine 1 € Gmbh gründen, weil ich keine 25.000 € habe.
Mir wurde aber gesagt das ich in einer gewissen Zeit diese 25.000 € trotzdem einbezahlt haben muß. OK aber ich hab Zeit dieses Geld zu erwirtschaften und muß es nicht bei Freunden , Verwandten erbetteln.
Ich finde diese Variante super und werde Sie auch nutzen.
Mfg
Manuela
Montag, 18. August 2008 13:35
Hallo Ralph,
die Kombination einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG sollte vielleicht auch möglich sein. Zumindest scheint diese Möglichkeit nach dem MoMiG für eine Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH nicht ausgeschlossen zu sein. Im Zweifel haben sich hier in der Zukunft dann noch ein paar Gerichte mit dieser Frage herum zu plagen.
MfG (Rechtsanwalt Torsten Ramm)
Montag, 18. August 2008 13:43
Hallo Steffen,
urlaubstechnisch war eine frühere Antwort nicht möglich. Die Gründung einer Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH, richtig Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genannt ist noch nicht möglich. Ende Juni 2008 hat lediglich der Bundestag ein Gesetz verabscheidet, Modernisierungs- und Mißbrauchsgesetz, und beschlossen, dass demnächst Mini GmbHs bzw. 1 Euro GmbHs bzw. Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) gegründet werden können. Das Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein Einspruchsgesetz und nicht um ein Zustimmungsgesetz, so dass die Verkündung auch bei Einspruch durch den Bundesrat definitiv kommen wird, da der Bundesrat in den Fällen des Einspruchsgesetzes kaum eine Möglichkeit hat, das Gesetz und damit die Gründungen von Mini GmbHs bzw. 1 Euro GmbH bzw. Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) aufhalten kann. Dies wird mit größter Voraussicht ab Oktober/November 2008 der Fall sein.
MfG (Rechtsanwalt Torsten Ramm)
Montag, 18. August 2008 13:47
Hallo Manuela,
dies ist nur bedingt richtig. Bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH müssen jährlich 25 Prozent des Gewinnes der Gesellschaft zurückgelegt werden, bis irgendwann einmal das Stammkapital von 25.000,00 Euro für eine normale GmbH erreicht ist. Wie lange dies dauert, ist bzw. wird jedoch unerheblich sein. Auch soll kein Zwang bestehen, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH dann in eine richtige GmbH umzuwandeln. Es soll auch möglich sein, nun den alten Namen - x Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - zu behalten.
MfG (Rechtsanwalt Torsten Ramm)
Dienstag, 19. August 2008 7:42
Hallo Torsten,
gibt es Probleme bei einer Umfirmierung von einem Einzelunternehmen in eine UG?Bzw. sollte man lieber eine neue Firma gründen.Weiter habe ich gelesen,das nur “ein” Geschäftsführer zugelassen werden soll und nicht etwa ein “techn. und ein kaufm. Geschäftsführer.Stimmt das?
Mfg Rainer
Dienstag, 19. August 2008 22:55
Hallo Rainer,
eigentlich sollte es keine Probleme bei einer Umfirmierung von einem Einzelunternehmen in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG - bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH geben. Genau hierfür war die Änderung des GmbH Gesetzes vorgesehen, es Neugründern, aber auch bestehenden Einzelunternehmern zu ermöglichen, nach und nach eine richtige GmbH aufzubauen und von Anfang an Haftungsbeschränkungen zu unterliegen. Hintergrund ist ja wiederum hier, dass es sich sich nicht jeder leisten kann, eine GmbH zu gründen und dauerhaft ein Stammkapital von 25.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Zur letzten Frage ist zu sagen, dass es wirklich nur einen Geschäftsführer bei einer UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH geben soll. Der Gesetzgeber geht hier wohl davon aus, dass zu viele Köche den Brei verkommen lassen, was ja eigentlich auch unter dem Hintergrund des zunächst sehr niedrigen Stammkapitals von einem Euro, welches erst nach und nach sowie je nach Umsatz auf 25.000 Euro aufgestockt wird, nachvollziehbar ist. Genau dies soll auch zu einer besseren Transparenz des Unternehmens führen, wodurch Verschleierungen, wie nach bisherigem Recht vorgebeugt werden soll.
MfG (Rechtsanwalt Torsten Ramm)
Mittwoch, 20. August 2008 11:35
Hallo Admin,
da eine GmbH ja der Körperschaftssteuer unterliegt, wäre es interessant für mich zu wissen, was mit dem “angesparten” Geld (25%) passiert. Wird dieses grundsätzlich der Körperschaftssteuer unterworfen egal wieviel angespart wurde, oder erst nach Erbringen der 25.000€ ?
Freitag, 22. August 2008 13:29
Hallo Sven,
ob bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH Kapitalertragssteuer anfallen soll, kann ich nicht sagen. Hier ist wohl eher ein Steuerberater oder Steuerfachanwalt der richtige Ansprechpartner.
Ich selbst denke, da das Stammkapital bei Unternehmergesellschaften bzw. Mini GmbHs oder 1 Euro GmbHs noch sehr niedrig sein wird und erst nach und nach eine Steigerung des Umsatzes und damit die Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000,00 Euro zu erwarten ist, wird die Unternehmergesellschaft - UG - bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH zunächst erst mal Körperschaftssteuer befreit sein, dies solange bis entweder das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro zur Umwandlung einer GmbH erreicht ist. Sollte die Unternehmergesellschaft - UG - bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH in diesem gfall nicht umgewandelt werden, wird dies aber wohl genauso sein.
MfG Rechtsanwalt Torsten Ramm
Montag, 25. August 2008 16:00
Hallo Admin,
hiermit möchte ich mich auch für das Starterpaket registrieren.
Derzeit läuft das Geschäft noch auf englische Limited, soll aber sobald wie möglich geändert werden! Danke im Vorraus
Grüße Ilona
Montag, 25. August 2008 21:07
Hallo Admin und Sven,
also ich stelle mir die Frage, ob die KSt vor oder nach Rücklage fällig wird. Wird sie vor Rücklage fällig zahle ich drauf.
Bedenkt man, dass die lineare Besteuerung von 1% - 5% wegfällt mit der Unternehmenssteuerreform, dann ist auch noch Gewerbesteuer fällig ab einer Gewinnschwelle.
Oder?
Vielen Dank für ein Hinweis
MfG Olaf
Montag, 25. August 2008 22:30
Hallo Olaf,
auch bei dieser Frage, ob die Körperschaftssteuer vor oder nach Rücklage bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft bzw. Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH fällig wird, sind wohl eher die Steuerberater gefragt… Dieser Blog kann in diesem Fall da wohl zunächst nicht weiter helfen!
MfG Torsten Ramm - Rechtsanwalt -
Montag, 1. September 2008 11:47
Wir würden gerne das Starterpaket haben……
Gibt es dies bezüglich schon was neues ….
Danke….
Montag, 1. September 2008 22:24
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Gesetzes Einführung: Man liest ja immer, dass die Mini GmbH Okt/Nov 08 kommt, aber ich kann dazu nichts Offizieles oder einen klaren Starttermin vom Bund finden. Ist das wirklich gesichert, dass die Unternehmensform dieses jahr noch kommt? Die Presse verliert ja auch nicht viele Worte drüber.
MfG
Dienstag, 2. September 2008 13:07
Hallo,
ab wann und wie komme ich an das Starterpaket?
Danke
Mittwoch, 3. September 2008 10:33
Hallo “Der Student” und Gerhard!
Ein offizieller Starttermin für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH gibt es in der Tat noch nichts Offizielles, da das MoMiG immer noch dem Bundesrat vorliegt. Aufgrund der Verfahrensweise im Gesetzgebungsverfahren ist aber mit dem Start im Oktober oder November 2008 zu rechnen.
Eine Art Vorab Starterpaket soll es über diese Seite ab Mitte September geben. Jedoch kann dieses noch nicht voll genutzt werden, da bisher noch keine Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH möglich ist. Das Vorab Starterpaket soll über die Unterschiede zwischen ein paar Unternhmensformen und den Vorteil der Mini GmbH informieren. Außerdem sind hier schon einmal die zu erwartenden Formulare mit Ausfüllhilfen enthalten. Enthalten in dem Vorab Starterpaket ist ein UpGrade mit allen tatsächlichen Informationen und Formularen, sobald die Verkündung des Gesetzes zur Modernisierung und Missbrauchs für GmbHs (MoMiG) vorliegt. Das Vorab Starterpaket mit einmaliger UpGrade Möglichkeit wird jedoch nicht kostenlos sein.
MfG RA Ramm
Donnerstag, 4. September 2008 7:30
Liebe Mitleser,
ich rate jedem, der sich mit den Gedanken einer Mini GmbH beschäftigt, richtig intensiv nachzudenken - und das nur wegen eines einzigen Gedankens, der auch oben in der Basiserläuterung nachgelesen werden kann:
Aus der Mini-GmbH muss jährlich ein Viertel des Gewinns im Unternehmen bleiben bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. (Zitat)
Das bedeutet, auch für diejenigen, die lediglich im niedrigen Umsatzberereich bleiben wollen onder nicht anders können, werden irgendwann die 25000 € erreicht werden.
Eine für mich nicht nachvollziehbare Regelung.
Ich bin trotz meiner vor etwa 1,5 Jahren gegründeten Ltd. nicht unbedingt der große Freund dieser Gesellschaftsform (großer Nachteil ist die 2-fache Bilanzierung iin England und Deutschland, wenn man in Deutschland Umsätze generieren will), aber nach einer Basisregelung zum Gesellschaftskapital kann ich im Wesentlichen mit “meinem” Geld machen, was ich will.
Ich wünsche gute Erfolge bei der Mehrung der gewonnen Erkenntnisse.
Sonntag, 7. September 2008 20:49
Liebe Mitleser,
es ist interessant zu lesen, das sich viele mit der Regelung zur Aufstockung aus Gewinnen der UG bis zu einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 einen Kopf machen. Wie bei einer Kapitalgesellschaft üblich ist doch der Geschäftsführer Angestellter der Kapitalgesellschaft und somit ist das Gehalt Betriebsausgabe. Nur der tatsächlich zum Jahresende verbleibende Gewinn wird im Verhältnis 75% zu 25% aufgeteilt.
Wo ist also das Problem für eine UG, von einem Gewinn von EUR 1.000,00 davon EUR 250,00 tatsächlich auf ein gesondertes Konto zu überweisen und es dort zu belassen, um das Stammkapital von 25.000,00 anzusammeln? Wir dürfen in dieder ganzen Diskussion nicht vergessen, das es sich bei der UG um eine Kapitalgesellschaft handelt, also gelten für die UG auch das GmbH Gesetz und der gesamte steuerliche Regulierungswahn des Fiskus.
Dienstag, 9. September 2008 20:46
Seit Juli warten wir auf das angekündigte kostenlose “Starterpaket”.
Wann kommt denn das nun ???? Oder ist gibt es das gar nicht …..
Gruss
Ralf
Donnerstag, 11. September 2008 11:29
Hallo Administrator,
ein Starter Paket MINI GmbH bitte für mich, sobald dieses vorliegt.
Vorab Info gerne über den Newsletter.
Danke
Matthias
Montag, 15. September 2008 8:11
Hallo zusammen!
Danke für die Diskussionen! sehr informativ!
Dienstag, 16. September 2008 13:50
Hallo Ralf,
es war hier leider niemals die Rede von einem kostenlosen Starterkit oder Starterpaket zur Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH. Außerdem sollte ein Vorab Starterpaket zur Unternehmergesellschaft (UG) - haftungsbeschränkt - ab Mitte diesen Monates erfolgen. Auch dieses Vorab Starterpaket wird sich noch um ein paar Tage verzögern. Richtschnur hierfür bleibt aber dieser Monat. Für mögliche Abnehmer des Starterpacks inklusive einmaligen Update ist zudem ein Angebot einer günstigen Beratungsflat im Bereich des Handelsrechtes, des Wettbewerbsrechtes und des Urheberrechtes geplant.
MfG RA Ramm
Sonntag, 21. September 2008 22:11
Manfred, Sonntag, 21.09.2008
Kann ich als freiberuflicher Dozent/ Trainer auch ein Mini GmbH gründen? Mir geht es darum, Rentenversicherungsmäßig befreit zu bleiben. Anderenfalls müsste ich jemanden für 400,- € einstellen.Bei der Mini GmbH habe ich von einem Stammkapital vo 10.000,-€ gelesen. Ist das richtig? Davon 1/4 zurücklegen wäre für mich möglich. Danke für eine Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Meyer
Mittwoch, 24. September 2008 18:35
Hallo Manfred, natürlich kann auch ein freiberuflicher Trainer/Dozent hierfür eine Minig GmbH gründen! Er stellt sich dann selber als Geschäftsführer ein und gibt sich ein Gehalt. Aber dann dürfte wohl eher die Rentenversicherungsbefreiung wegfallen. Selbst ohne Anstellung würde es sich dann bei dem auszuzahlenden Gewinn um Einnahmen handeln, woraus sich sehr wahrscheinlich auch eine Rentenversicherungspflicht ergeben könnte. Dies kann hier alles jedoch nicht mit Gewissheit gesagt werden.
Falsch ist das Stammkapital von 10.000 Euro für die Gründung einer Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH. Wie gesagt heißt sie auch mit Spitznahmen 1 Euro GmbH. Das Gründerstammkapital beträgt somit 1 Euro. Danach ist nach Abzug aller Kosten jedes JAhr der Gewinn zu ermitteln und hiervon 25 Prozent zurückzulegen um irgendwann einmal auf das Stammkapital von 25.000 Euro zu kommen und dann in eine richtige GmbH umzuwandeln. Eine Umwandlung soll jedoch keine Pflicht sein. Man soll sich auch weiterhin Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) nennen dürfen. Jedoch ist auf den Erhalt des Stammkapitals von 25.000 Euro zu achten.
MfG RA TR
Freitag, 17. Oktober 2008 15:36
Auch für mich bitte eines der hier so oft zitierten Startpakete, sobald es verfügbar ist.
Gibt es Ne Möglichkeit die Vor- und Nachteile zwischen einer Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt (UG) und einem Einzelunternehmen nachzulesen?
Mir sind derweil nur
- Name des Unternehmens,
- Privateinlage / Haftung und
- Handelsregister-Eintrag bekannt.
Gruß
Erik
Montag, 27. Oktober 2008 5:02
Lieber Erik,
die Vor- und Nachteile liegen auf der Hand. Bei einem Einzelunternehmen haftet man im Zweifel mit seinem persönlichem Vermögen, bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eben nicht. Dies macht schon das Pflichtanhängsel “haftungsbeschränkt” deutlich. Nachteil ist z.B. eine definitive Pflicht zur ordentlichen Buchführung mit einer jeweiligen Jahresschlussbilanz.
MfG
RA TR
Dienstag, 28. Oktober 2008 5:01
Was ist wenn man nach 10 Jahren immer noch nicht in der Lage ist die 25000 Euro zusammen zu bringen?
Bei d.englische LTD ist seit jahrzehnte d. 1Pfund d. Kapital festgelegt und bis heute ohne Änderung. Wenn wir in Deutschland die gleiche Muster anstreben, warum bleiben wir bei (UG) auch bei 1Euro?
Wofür haben die Politiker angst, wenn ich fragen darf. Angst weil sie selber so korrupt sind und seit Jahren die Bürger ausbeuten, befürchten anderen können es besser als sie es können.
Bleiben wir wie die Engländer bei 1Euro und nichts mit 25000Euro.
Informieren Sie mich wenn es so weit ist.
Dienstag, 28. Oktober 2008 22:35
Wie genau haftet man?
Gibt es eine maximale Summe mit der man haftet? Wie ist der Unterschied dieser Summe zwischen Mini GmbH und Einzelunternehmen?
Danke im Vorraus für die Antwort!
Dienstag, 23. Dezember 2008 15:38
Ich plane mich in Form einer UG selbständig zu machen. Bez. des sog. Starterpacketes der Bundesregierung konnte ich außer dem Starterpacket von knapp €50 auf dieser Website keinerlei Informationen finden. Befinden sich die erwähnten Vorlagen auch in diesem Packet? Gibt es ggf. weitere Möglichkeiten an genauere Informationen zu kommen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen!
Montag, 12. Januar 2009 16:00
Hallo Steffi,
was denn für ein “sog. Starterpaket der Bundesregierung”, für eine Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini GmbH bzw. 1 Euro GmbH?
Dienstag, 3. März 2009 11:53
Hallo,
ich habe eine Frage zu ihrem Statement nummer 37:
“Hallo Manfred, natürlich kann auch ein freiberuflicher Trainer/Dozent hierfür eine Minig GmbH gründen! Er stellt sich dann selber als Geschäftsführer ein und gibt sich ein Gehalt. Aber dann dürfte wohl eher die Rentenversicherungsbefreiung wegfallen. Selbst ohne Anstellung würde es sich dann bei dem auszuzahlenden Gewinn um Einnahmen handeln, woraus sich sehr wahrscheinlich auch eine Rentenversicherungspflicht ergeben könnte. Dies kann hier alles jedoch nicht mit Gewissheit gesagt werden.”
Gibt es hierzu inzwischen schon eine definitive Aussage? Ein Gesellschafter ist ja nicht sozialversicherungspflichtig, oder? Also nur “Gewinn der UG” wenn ich Sie richtig verstande habe waere sozialversicherungspflichtig… wenn ich nun alle Einnahmen der UG mir als Gesellschafter als Gehalt zahle… bin ich dann svpf oder nicht? wenn ich also den Gewinn der UG miniml halte.
Ich habe selbst von der DRV Bund keine Rechtsgueltige antwort auf die Frage bekommen. Mir wurde gesagt ich muss erst die UG gruenden, dann einen Antrag auf Statusfeststellung machen und wuerde dann eine Antwort bekommen… was ich nicht gerade zufriedenstellend finde, schliesslich will man ja schon vorher seine Kosten kalkulieren…
MfG,
Josie
Samstag, 28. März 2009 0:53
Guten Tag!
Darf ich als Ausländer (russischer Bürger) eine 1 Euro-GmbH in Deutschland gründen?
Danke
Dienstag, 2. Juni 2009 11:31
Hallo!
Kann ich mich selber in der mini GmbH anstellen?
Wieviel Sozialabgaben muss Ich dann abgeben?
Wenn Ich mehr als 12 mal 1′400 Euro verdiene (also 12 x 1′400 Euro = 16′800 Euro) vieviel muss ich dann versteuern?
Larissa